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Österreichische Tierschutzzeitung

Im Einsatz für Tier, Mensch und Natur
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Franz Abele Verlags, der Österreichischen Tierschutzzeitung


Sie können die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im PDF Format auch hier herunterladen und für Ihre Unterlagen speichern.


1. Umfang und Geltung der Bestimmungen:

Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Österreichischen Tierschutzzeitung, des Franz Abele Verlags in der Folge kurz ÖT, gelten für im Online-Shop getätigte Bestellungen und werden durch die Besteller mit der Erteilung eines Auftrages zustimmend zur Kenntnis genommen. Allfällige entgegenstehende oder ergänzende Einkaufsbedingungen der Besteller werden ausgeschlossen, es sein denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Bestellung:

2.1. Mengen- und Preisangaben im Online-Shop auf der Website von ÖT und auf sonstigen Werbeunterlagen sind stets freibleibend und stellen kein ÖT bindendes Anbot dar. Eine jederzeitige Änderung der darin enthaltenen Angaben ist ausdrücklich vorbehalten.

2.2. Eine Bestellung erfolgt ausschließlich aufgrund eines Anbots der Kunden unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Online-Bestellformulars ("Warenkorb"). Der Eingang der Bestellung wird von ÖT bestätigt, wobei diese Eingangsbestätigung noch keine Annahme darstellt. Die Annahme des Anbots erfolgt durch Übermittlung eines gesonderten Bestätigungsschreibens per e-mail, wobei der Besteller fehlerhafte/unrichtige Kundenstammdaten sofort bei ÖT anzuzeigen hat, oder durch Lieferung der bestellten Ware an den Besteller. Eingangsbestätigung und Annahmeerklärung können von ÖT auch verbunden werden.

ÖT behält sich das Recht vor, das Anbot eines Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen nicht anzunehmen. ÖT wird für den Fall, dass das Anbot eines Bestellers nicht angenommen wird, dies dem Besteller unverzüglich mitteilen.

2.3. Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes können von ihrer Vertragserklärung binnen einer Frist von 14 (vierzehn) Werktagen zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der (ersten) Warenlieferung beim Verbraucher. Es genügt für die Wirksamkeit der Rücktrittserklärung, wenn diese innerhalb der genannten Frist abgesendet wird.

2.4. Im Fall des Rücktritts eines Verbrauchers erstattet ÖT die etwa schon geleisteten Zahlungen Zug um Zug gegen Rückstellung der empfangenen Lieferung durch den Verbraucher. ÖT behält sich in diesem Fall die Geltendmachung einer Wertminderung von gelieferten Waren vor, wobei die bloße Übernahme der Waren in die Gewahrsame des Verbrauchers für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen ist. Die Kosten der Rücksendung der Ware im Fall eines Rücktritts sind vom Kunden zu tragen, wobei sich ÖT im Einzelfall die Ausübung dieses Rechts vorbehält.

2.5. Abbildungen und Zeichnungen sind nur annähernd und unverbindlich. Irrtum und Druckfehler sind vorbehalten.

2.6. Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen durch die Kunden bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

3. Preise:

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Preise laut der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste. Die Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer in Höhe des bei den einzelnen Produkten in Österreich anwendbaren Umsatzsteuersatzes und Versandkosten.

4. Lieferung:

4.1. Mangels anderslautender Vereinbarung werden die Bestellungen von ÖT durch (erstmalige) Lieferung spätestens 30 Tage nach dem auf die Übermittlung der Bestellung folgenden Tag ausgeführt. es sei denn, ÖT nimmt das Anbot zum Vertragsabschluss nicht an.
Sollte ÖT die Bestellung nicht ausführen können, weil die bestellte Ware nicht verfügbar ist, wird ÖT dies dem Kunden unverzüglich mitteilen und bereits geleistete Zahlungen erstatten. Gleiches gilt für den Fall, dass ÖT das Anbot des Kunden nicht annimmt.

4.2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Lieferungen an die angegebene Kundenadresse.
Die Annahme von Bestellungen erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit. ÖT ist berechtigt, den Versandweg und die Versandart zu bestimmen. Die Lieferung der Waren erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Bestellers.

4.3. Lieferfristen beginnen erst nach Erhalt und Klarstellung aller für die inhaltliche Bestimmung der Bestellung erforderlichen Informationen. Lieferfristen, die die in Pkt. 4.1. genannte Lieferfrist unterschreiten, sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sollte der Besteller Expresszustellungen wünschen, so hat er dies bei der Bestellung anzugeben. In diesem Fall ist ÖT berechtigt, die Kosten der Expresszustellung in Rechnung zu stellen.

4.4. Wird die Lieferung oder die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist durch von ÖT nicht zu vertretende Umstände unmöglich, so erlischt die Lieferpflicht. Zu den von ÖT nicht zu vertretenden Umständen gehören insbesondere Schwierigkeiten beim Bezug der Ware, Betriebsstörungen (auch bei Lieferanten von ÖT), Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Aussperrungen und Streiks sowie alle Fälle höherer Gewalt. ÖT wird den Besteller unverzüglich vom Erlöschen der Lieferpflicht informieren und gegebenenfalls einen neuen Vertrag mit dem Besteller schließen.

4.5. Der Besteller ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern ÖT den Verzug mit den vereinbarten Lieferfristen um mehr als 7 Werktage zu vertreten hat und die vom Besteller schriftlich zu setzende Nachfrist von drei Wochen verstrichen ist.

4.6. Bei teilbaren Leistungen hat der Besteller kein Rücktrittsrecht betreffend jener Teile, hinsichtlich welcher der Auftrag - zumindest innerhalb einer allfälligen Nachfrist - erfüllt werden kann, sofern diese Teile der Bestellung, auch für sich genommen, für den Besteller verwendbar sind. Unter den gleichen Voraussetzungen bzw. wenn die restlichen Teile rechtzeitig nachgeliefert werden können, ist der Besteller nicht berechtigt, die Annahme von Teillieferungen zu verweigern.

4.7. Bei teilbaren Leistungen hat der Besteller kein Rücktrittsrecht betreffend jener Teile, hinsichtlich welcher der Auftrag - zumindest innerhalb einer allfälligen Nachfrist - erfüllt werden kann, sofern diese Teile der Bestellung, auch für sich genommen, für den Besteller verwendbar sind. Unter den gleichen Voraussetzungen bzw. wenn die restlichen Teile rechtzeitig nachgeliefert werden können, ist der Besteller nicht berechtigt, die Annahme von Teillieferungen zu verweigern.

4.8. Solange der Besteller mit seiner Zahlung, auch aus einem anderen Geschäftsfall, im Rückstand ist, ist ÖT berechtigt, ihrerseits ihre Leistung zurückzuhalten.

5. Zahlung:

5.1. Rechnungen sind prompt nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

5.2. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank als vereinbart. Weiters gelten Inkasso- und Mahnspesen in der Höhe von pauschal EUR 5,00 pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr EUR 3,50 zu Lasten des Käufers als vereinbart. Für den Fall einer höheren Zinsbelastung durch in Anspruch genommenen Bankkredit behält sich ÖT die Geltendmachung dieser Zinsen aus dem Titel des Schadenersatzes vor.

5.3. Kommt der Besteller mit einer bereits fälligen Zahlung aus einem laufenden oder früheren Geschäft in Rückstand oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine Verschlechterung ein, so ist ÖT berechtigt, ungeachtet einer schon erfolgten Auftragsbestätigung, vom Vertrag zurückzutreten oder für alle weiteren Lieferungen Barzahlung oder Sicherstellung vor Ablieferung der Ware zu verlangen, ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf.

6. Gewährleistung, Schadenersatz:

6.1. Abweichungen von der geschuldeten Qualität oder Menge der gelieferten Ware sind, soweit sie offenkundig sind, vom Besteller unmittelbar nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen, wobei für die Einhaltung der Frist die Zustellung der schriftlichen Mängelrüge an ÖT ausschlaggebend ist. Die nicht rechtzeitige Mängelanzeige gilt als Genehmigung der gelieferten Ware.

6.2. Ist der Kunde Verbraucher, erfüllt ÖT ihre Gewährleistungsverpflichtungen zunächst nach Wahl des Kunden durch Nachlieferung bzw. Austausch oder Verbesserung. ÖT ist jedoch berechtigt, nach eigener Wahl den Gewährleistungsbehelf zu bestimmen, wenn der vom Verbraucher gewählte Gewährleistungsbehelf mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist und die von ÖT gewährte Verbesserung für den Verbraucher zumutbar und nicht mit erheblichen Nachteilen verbunden ist.

6.3. Alle Schadenersatzansprüche gegen ÖT oder Erfüllungsgehilfen von ÖT aus welchem Grund immer, insbesondere aus Nichterfüllung, Schlechterfüllung, Verzug, Verschulden vor oder bei Vertragsabschluss, aus unerlaubter Rechtshandlung oder aus einem anderen Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, wenn nicht der Besteller beweist, dass der Schaden von ÖT oder Erfüllungsgehilfen von ÖT vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden an der Person. Dies gilt entsprechend für die Haftung für (Mangel-)Folgeschäden, indirekte Schäden, Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Besteller.

7. Eigentumsvorbehalt:

SV behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

8. EDV-Verarbeitung von Käuferdaten:

8.1. Der Besteller stimmt zu, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu ÖT dieser mitgeteilten Daten über ihn unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden für die Buchhaltung, die Kundenevidenz und zur Kundenpflege verwendet. Der Besteller erklärt, bis auf Widerruf mit dem Erhalt von Kundeninformationen einverstanden zu sein.

8.2. Übermittlungen von personenbezogenen Daten an Dritte werden von ÖT nur vorgenommen, wenn dies für die Abwicklung eines konkreten Rechtsgeschäftes unumgänglich ist. ÖT wird personenbezogene Daten von Verbrauchern nicht veröffentlichen.

8.3. Sensible Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes, die Verbraucher betreffen, werden - außer im Fall der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des betroffenen Verbrauchers - von ÖT weder gespeichert noch weiterübermittelt.

9. Gerichtsstand:

9.1. Für Rechtsstreitigkeiten über das Zustandekommen oder die Rechtswirksamkeit dieser AGB oder über deren Rechtswirkungen sowie über Verträge, denen diese AGB zugrunde liegen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichts in Wien-Innere Stadt vereinbart.

9.2. Im Verhältnis zu Verbrauchern, die einem Mitgliedstaat der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 (EuSVVO) angehören, findet Pkt. 9.2. mit der Maßgabe Anwendung, dass Verbraucher allfällige gerichtliche Auseinandersetzungen auch bei dem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz anhängig machen können, während für allfällige Klagen von ÖT gegen Verbraucher Zuständigkeit des Wohnsitzgerichtes der Verbraucher besteht.

10. Rechtswahl und räumlicher Geltungsbereich

10.1. Auf die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien ist österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.

10.2. Die Website von ÖT richtet sich an Besteller aus Österreich. Der Besteller bestätigt mit seiner Bestellung, dass er seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Sitz in Österreich hat.

11. Sonstige Bestimmungen

Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser AGB ungültig sind, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages bzw. der gesamten AGB zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bzw. die restlichen AGB bleiben unverändert bestehen.

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Die neue Ausgabe der Tierschutzzeitung ist nun erhältlich!

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